Die Arbeitgeber aller Branchen sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Mitarbeitern für Aufgaben der Brandbekämpfung bereit zu stellen. Diese müssen fachkundig unterwiesen und regelmäßig geschult werden.
In einem Betrieb mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden. Striktere Vorschriften gibt es z.B. für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Brandschutzhelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten bei Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes, bei Übungen und Präventionsmaßnahmen. Im Gefahrenfall wie einem Brand sind sie für die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig und müssen in der Lage sein, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude zu bringen.
Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmern in Theorie und Praxis das notwendige Know-how für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben in Unternehmen aller Art, z. B. in Kinos und Theater.
Sie werden umfassend geschult zu den Themen:
Teil des Lehrgangs ist eine praktische Löschübung. Die Ausbildung endet mit einem praktischen Test. Bei bestandener Prüfung wird ein Sceptrum Cooperation - Lehrgangszertifikat ausgestellt, dass eine Gültigkeit von einem Jahr hat.
Zielgruppen
Alle Personen, welche die Funktionen des Brandschutzhelfers in Betrieben übernehmen und eingesetzt werden sollen.
Inhalt
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen:
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